Equipment

September 3, 2010

Im August hab ich ein wundervolles Gedicht gefunden in dem es ums Können und Durchhalten geht. Aber liest selbst…

Equipment

by Edgar A. Guest

Figure it out for yourself, my lad,
You’ve all that the greatest of men have had,
Two arms, two hands, two legs, two eyes,
And a brain to use if you would be wise.
With this equipment they all began,
So start for the top and say „I can.“

Look them over, the wise and great,
They take their food from a common plate
And similar knives and forks they use,
With similar laces they tie their shoes,
The world considers them brave and smart.
But you’ve all they had when they made their start.

You can triumph and come to skill,
You can be great if only you will,
You’re well equipped for what fight you choose,
You have legs and arms and a brain to use,
And the man who has risen, great deeds to do
Began his life with no more than you.

You are the handicap you must face,
You are the one who must choose your place,
You must say where you want to go.
How much you will study the truth to know,
God has equipped you for life, But He
Lets you decide what you want to be.

Courage must come from the soul within,
The man must furnish the will to win,
So figure it out for yourself, my lad,
You were born with all that the great have had,
With your equipment they all began.
Get hold of yourself, and say: „I can.“

Warum Grafikdesigner nicht gratis arbeiten können!

Juli 20, 2010

In vielen Köpfen besteht leider immer noch die Illusion des einen Bildes eines Grafikdesigners: Er ist ein Künstler, der so in den Tag hineinlebt, coolen Output generiert, sich von Pizza und Kaffee ernährt und sein privilegiertes Dasein mit spassiger Arbeit versüsst. Das könnte man auch meinen, schaut man sich die viele tolle Grafiksoftware auf dem Markt an. Grafik ist heute nicht mehr nur Fachpersonen mit langjähriger Ausbildung zugänglich. Vieles kann mit einigen mehr oder weniger überlegten Klicks in zahlreichen Gratisprogrammen erledigt werden und eine Menge Menschen fragen sich gar, für was sie eigentlich einen Grafiker brauchen. Das ist doch alles so einfach und schnell erstellt. Die Gratis-Mentalität hat in der Branche durch das Internet und die immer leistungsfähigeren Computer und vorinstallierten Programmen enormen Zuwachs erhalten. Was rechtfertigt denn die Arbeit eines Grafikers? Es ist die lange Lehrzeit, die man als kreativ-Schaffender durchläuft, die Auseinandersetzung mit Formen, Farben, Nuancen, Gestalten, Körperlichkeit, Gegensätzen; die Entwicklungs- und Reifeprozesse in einem Auftrag für einen Kunden, der seine Ideen und Wünsche in seiner einzigartigen Form umgesetzt haben möchte und die interdisziplinären sowie iterativen Prozesse in einem Projekt. Viele Grafiker setzen sich auch in ihrer Freizeit ausgiebig mit diversen Themen der Branche auseinander, um auf dem Markt zu bestehen und sich ständig weiterzubilden.

Design ist allgegenwärtig, nicht mehr wegzudenken und erscheint in unzähligen Formen von unscheinbar zurückhaltend bis auffällig pointiert. Die Zielgruppe will in diesem reizüberfluteten Impulsdschungel nach ihrem Gusto verführt werden. Gute Gestaltung erfordert unheimliches Fingerspitzengefühl für die Thematik, das Produkteziel, den Kunden und die Zielgruppe. Sind diese Dinge nicht sensibel durchdacht, schiesst man am Ziel vorbei und hat keinen Erfolg. Unsere Arbeit hat also sehr viel mit strukturierter und konzeptioneller Arbeit zu tun, viel Fachwissen von Gestalt, Form und Farbe, viel Ehrgeiz, sich für einen Auftrag einzufühlen und dranzubleiben, bis er fertig gestellt ist. Dies bedeutet manchmal, sehr lange an etwas zu arbeiten oder sich die Nacht um die Ohren zu schlagen. Jetzt kommen wir dem Berufsbild eines Grafikdesigners langsam näher. Viele Aussagen, die an meine Ohren gelangt sind, reflektieren das Endprodukt eines Erscheinungsbildes. „Das hätte ich jetzt also auch noch machen können“. Es ist immer einfach, am Ende getaner Fremdarbeit sich über Diese so nüchtern zu äussern. Doch wer schon einmal in der Situation war, aus dem Nichts etwas zu erschaffen, das eine nachhaltige oder eindeutige und auf das Ziel zugeschnittene Form erhalten soll, weiss, wieviel Arbeit das bedeuten kann. Gutes Design braucht eine Entwicklung, eine Auseinandersetzung, wie der Käse, der den Reifeprozess durchgehen muss. Diese Entwicklung schlägt sich in Zeit nieder und Zeit ist auch in der Grafik Geld. Dennoch gibt es bedauerlicherweise immer wieder Designer, die für Hungerlöhne arbeiten und zudem die Nutzungsrechte an ihrem Design zu Niedrigpreisen verschleudern. Sobald sich die zu erwartenden Stundensätze unter gewissen Mindesteinnahmen bewegen, fällt die dafür zu tätigende Aufgabe zwangsläufig unter Liebhaberei, die definitiv nichts mit professionellem Arbeiten zu tun hat [1]. Im Blog der Süddeutschen Zeitung ist ein sehr interessanter Artikel über die Designer-Auftrags-Portale wie beispielsweise http://www.designenlassen.de und http://www.12designer.de , die vorgeben, Auftraggeber und Kreative unter für beide Seiten zufrieden stellenden Bedingungen zusammen bringen. Tatsächlich verdingen sich diese Vermittlungsportale nur als Helfershelfer für eine professionell durchgeführte Diskreditierung geistigen Eigentums und schöpferischer Leistung  [1]. Unter Berücksichtigung aller Firmenkosten kann kein Designer 8 Stunden an einem Logo verbringen, für das der Kunde nur CHF 300.- bezahlen möchte. Da arbeitet man gratis oder legt sogar eher noch drauf.

Interfacedesign [1] beschreibt es treffend:

Unternehmensberater sind Kalkulationsprofis und für Statistiken und Kostenpläne zuständig, bringen aber sonst nur Exceltabellen, Powerpointfolien, große Worte und hohe Honorare hervor, um dann doch Designer mit der eigentlichen Aufgabe, der Gestaltung bzw. Neuerfindung der Identität eines Unternehmens, eines Produktes oder einer Dienstleistung zu beauftragen. Anschließend sind es auch die Designer, die die Werbung entwickeln und so ein Image erst möglich machen und auch für die Zukunft prägen. Der Designer ist von der Analyse, über die Gestaltung und Umsetzung bis hin zur Übermittlung der Produktvorzüge entscheidend am Erfolg eines Produktes oder einer Dienstleistung beteiligt, weshalb sich seine umfassende und folgenschwere Tätigkeit auch nicht mit Dienstleistung, sondern ausschließlich mit den Begriffen Unternehmensberatung, Konzeption und Kreation bezeichnen lässt. Es geht nicht darum, einfach nur per Knopfdruck ein Abbild zu schaffen, um auf diese Weise etwas bereits Vorhandenes ein bisschen anders wiederzugeben. Ein Designer entwickelt etwas von Grund auf neu und dies erwarten auch selbst jene Auftraggeber, die zwar um die Notwendigkeit und Bedeutung von Design für die eigene Umsatzsteigerungsmöglichkeit wissen, diese Wertmaximierung durch Design aber den Designern nicht honorieren möchten. Sie selber wollen ernst genommen werden, erwarten, dass ihr Unternehmen durch das Design an Seriosität und Ernsthaftigkeit zunimmt und wollen mit dem Design ihren Erfolg und Umsatz mehren. Nur die Designer, die ihnen das neue Image erst verschafft haben, die wollen sie nicht ernst nehmen, sondern sie verachten und – bildhaft gesprochen – mit Füssen treten. Anders ist diese Haltung gegenüber den Designern nicht zu erklären.

Vielen Dank an den anonymen Autor interfacedesign und mit herzlichster Anteilnahme!

Euer Patric Simon

Quellenverzeichnis:
[1] „Vom Gestalten und designenlassen – welche Portale, Vermittlungen und Aufträge für Designer nie zum Erfolg führen können.“ Autor Interfacedesign, aufgerufen am 20.07.2010 von http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/475974

Shoppingtour Thalia Buchladen

Juli 20, 2010

Meine letzten Shoppingtouren beschränkten sich fast ausschliesslich auf Papier nicht auf Textilien… Auf meiner gestrigen Shoppingtour im Thalia Buchladen bin ich auf interessantes Material gestossen. Da sprang mir doch visuell ein viel versprechender Titel entgegen: „Die 7 Lügen übers Reich werden. Erkennen – überwinden – fertig!“. Wieder so ein ambitiöses Vorhaben eines Autors, der mit viel Gerede und alten Weisheiten in neuer Gestalt seine Leser davon überzeugen will, dass man eigentlich wenig dafür tun muss, um reich zu werden, sondern einfach bewusst daran denken und sich den ganzen Reichtum zu visualisieren, dachte ich mir gleich. In „the Secret“ hab ich solche „hochheiligen“ Phrasen schon einmal gelesen. Nicht dass ich mir das Privileg herausnehme, auf leichtem Weg reich zu werden, aber wer muss nicht selbst zugeben, dass solche Bücher einen seltsamen Anflug von geheimnisvollen Gefühlen in der Magengegend hervorrufen. Nun gut, ich habs mir vom Regal genommen und mich nach kurzem Querlesen der Rückseite – quasi dem Abstract – in die ersten Seiten des Innenteils gelesen. Mmmh. interessant. Die Geschichte allein lohnte sich schon, das Buch zu lesen. Lesen kann man schliesslich sowieso nie genug. Die Story klang so surreal, so phantastisch, dass ich mir das Buch zu den anderen 3 Kaufoptionen gelegt hatte. Mmmh, ein farbiger Junge aus einer Sozialwohnung als Jüngster von 4 Kindern aus der Bronx von Chicago, der mit 7 seine erste Firma gründete und mit zarten 14 Jahren bereits eine Million Dollar auf dem Konto hatte… Eine Fiktion? Nein, einfach eine fantastische Geschichte ohne Geheimnisse – mit direkten und sehr persönlichen Erzählungen aus einem nicht alltäglichen Leben. Farrah Gray hat schon früh etwas sehr wichtiges erkannt. Dass wir alle an verschiedene Lügen über Reichtum, Glück und Wohlstand glauben und gerade dieser Irrglaube uns von diesen Zielen fernhält. Der Junge aus dem Problemviertel hatte diese Lügen schon früh im Leben überwunden und ist heute ein gefragter Berater. Farrah ermutigt den Leser aufzuwachen und alles für die grossen Leidenschaften im Leben zu tun. Es gibt kein „zur rechten Zeit am rechten Ort“ sondern man sollte immer überall sein, um erfolgreich zu sein. Und dies mit einer überzeugenden Idee, authentisch und mit viel Passion. Glück existiert für ihn nicht, das Glück nimmt man sich mit der entsprechenden Arbeit und klugen Entscheidungen. Er beschönigt das Leben nicht, sondern muntert auf, an sich zu arbeiten. Viel zu lesen, sich zu zeigen, an seinem Charakter zu feilen und in sämtlichen Bereichen des Lebens besser zu werden. Das Buch liest sich flüssig und bei genügend Zeit an einem Stück. Ein lesenswerter Buchtipp!

Euer Pat

Copyright

Mai 31, 2010

Copyright und Urheberrechtsfragen

Wer sich auch schon gefragt hat, wie das mit den Urheberrechten und Nutzungsbedingungen auf Websites, die Musik mit Hörproben zum Verkauf anbieten hat mit diesem Artikel eine Anleitung, was alles beachtet werden muss.

Mein fiktiver Kunde ist ein neu gegründetes Musiklabel. Herr Muster, der Firmeninhaber, möchte sein Angebot im Internet anbieten und verkaufen. Einerseits soll man die Songs bestellen, andererseits auch herunterladen können. Herr Muster hat mich als sein Grafiker und Berater beauftragt, ihm den Shop zu erstellen. Ich habe mich deshalb sehr vertieft mit den rechtlichen Gegebenheiten bei den Verwertungsgesellschaften und aus Büchern auseinandergesetzt.

1. Technische Realisierung

1.1 Aufbau

Mein Auftraggeber bietet nebst Musik zum Bestellen (Audio-CD’s) auch downloadbare Musiktitel an. Die inhaltliche Realisierung der Website kann aus folgenden Elementen bestehen:

  • Titelbereich mit Hauptmenu und Logo sowie Suchfunktion und Login
  • Linkem Bereich mit Submenu aus Genre-Auswahl der Musik, Neuigkeiten, Features und beliebteste Downloads, Liederanzahl pro CD, Erscheinungsdatum
  • Mittlerer Content-Bereich mit der gemachten Auswahl und darin dann Neuigkeiten, Beliebteste Titel, was die User lieben, Top 10. Neuigkeiten, jeweils mit den CD-Cover Bilder
  • Einem unteren Bereich mit Über Uns (über Zanana, Presse, AGB, Disclaimer, Impressum, Kontakt), Goodies (Free Music Downloads, Provision durch Empfehlung, Gutscheine einlösen)
  • Hilfe, How-To

1.2 Programmierung

Mit AJAX – Asynchronous JavaScript and XML ist die Shopanwendung interaktiver, reaktionsschneller und einfacher zu bedienen. Asynchrone Funktionalität wird bereits in vielen Webshops angewendet. JavaScript, etwas Dynamic HTML und XML lassen Anwendungen wie dynamische, sofort reagierende Desktop-Anwendungen wirken. Die Reloads fallen weg, denn JavaScript kommuniziert asynchron mit dem Server. Das bedeutet der Anwender kann auch während JavaScript Anfragen an den Server sendet, Buttons anklicken, Formulare ausfüllen, etc. und der Server arbeitet im Hintergrund und aktualisiert nur die Bereiche der Seite, die sich geändert haben. Diese Leistung, kombiniert mit dem Aktualisieren von Seiten, ohne sie neu zu laden, setze ich beim Kunden ein (McLaughlin, 2006).

1.3 Zahlungsvariante

Als Zahlungsvariante lege ich die Zahlung per Kreditkarten (Vorschlag mit Safer Pay), PayPal und mit Rechnung und Einzahlungsschein fest. Weitere Informationen unter Punkt 5 «Sinnvolle Zahlungsvariante».

1.4 Technischer Ablauf Musikeinkauf

Ist der Kunde neu, so hat er ein neues Konto zu eröffnen, damit seine Daten in der Datenbank gespeichert werden können. Die Kontoangaben beinhalten E-Mail Adresse, Passwort, Anrede, Vorname, Name, Firma, Strasse und Hausnummer, PLZ, Ort, Land, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer, Newsletter Wunsch zum Anklicken sowie ein automatisches Login beim nächsten Besuch der Seite.

Danach kann bestellt werden. Durch Auswählen der Artikel werden diese in einen Warenkorb gelegt. Durch Anklicken des Warenkorbs nach dem Einkauf gelangt man zur Warenkorb-Übersicht, welche hier nochmals in Ruhe angesehen und kontrolliert werden kann. Wenn alles in Ordnung ist, kann die Bestellung abgeschlossen werden.

Auf der darauffolgenden Seite können Liefer- und Rechnungsadresse beibehalten oder geändert werden, ist eine nochmalige Zusammenfassung der Bestellung zu sehen und es kann zwischen unseren Zahlungsmöglichkeiten ausgewählt werden.

Danach kann bei Bezahlung mit Rechnung die Bestellung abgeschlossen werden und der Kunde bekommt eine Bestellungs-E-Mail als Bestätigung sowie die Ware in einigen Tagen. Bei Downloads kann die Ware sofort heruntergeladen werden. Die CD ist in der Regel mit einem Sicherheits-Siegel verschlossen, welches beim Öffnen zerstört wird und somit die Garantie der Ware sowie das Recht zur Rücknahme verliert. Bei Bezahlung mit Kreditkarte müssen Kartentyp ausgewählt werden. Anschliessend hat man die Kartennummer, das Verfalldatum, den 3-stelligen Sicherheitscode (CVV/CVC) und den Namen auf der Karte einzugeben. Der Hinweis, dass keine Kreditkartennummern und –codes gespeichert werden, ist aufzuführen. Bai PayPal kann die Ware sehr schnell bezogen werden. Hat man die ganzen Daten mit Kreditkartennummer, Sicherheitscode etc. schon in seinem Account hinterlegt, kann man die Ware in der Regel sofort herunterladen bzw. bestellen.

2. Rechtlich relevanter Aufbau

2.1 Rechtliche Kriterien beim Online Verkauf, Lauterkeit

In der derzeitigen Situation für den Bereich des elektronischen Handels ist festzustellen, dass  europäische Regelungen in hiesige Gesetze umgesetzt werden müssen. Viele gesetzliche Rahmenbedingungen sind schon erstellt, müssen jedoch aufgrund neuerer Gesellschaftsrechte ständig angepasst werden. Für viele Rechtsfragen ist noch kein einheitlicher internationaler Konsens gefunden worden (Merx, Tandler & Hahn, 2002). Aufgrund dem Prinzip der Vertragsfreiheit bedürfen Verträge gemäss Art. 11 Abs. 1 OR keiner besonderen Form. Die Schweizerische Lauterkeitskommission (Selbstorgan der Werbebranche) bestimmt in Grundsatz 4.3 jedoch eine schriftliche Bestätigung des Abnehmers, wenn der Vertrag mittels Telefon oder anderem Kommunikationsmittel abgeschlossen wurde, ausser der Käufer verzichtet ausdrücklich darauf oder der Warenwert übersteigt CHF 100.- nicht. Weiter handelt derjenige unlauter, wer wesentliche Angaben verschweigt, wie z. B. die Identität des Anbieters oder wesentliche Eigenschaften, Preis, Gültigkeitsdauer des Angebotes, Einzelheiten über Zahlung und Lieferung oder Erfüllung, Rückgabemöglichkeit oder Wiederrufsrecht, Garantie und Kundendienst (Glaus, 2004). Oliver Merx, Ernst Tandler und Heinfried Hahn (2002) schreiben, dass es jedem kommerziellen Anbieter zu empfehlen sei, Vertragsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zusammenhängend im Internetauftritt zu dokumentieren. Ich habe deshalb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ExLibris, Amazon Schweiz und iTunes Schweiz untersucht sowie verschiedene Buchabschnitte aus Deutschland und der Schweiz miteinander verglichen.

2.2 Unternehmenspräsentation

Der Anbieter muss auf der Webseite seine Identität und alle notwendigen Daten für den Rechtsverkehr und Kontaktaufnahme an leicht auffindbarer und von allen Unterseiten leicht zugänglicher Stelle angeben.

Es sind dies:

  1. Name bzw. Firmenbezeichnung inkl. Rechtsformangabe
  2. Postanschrift
  3. Anschriften weiterer Niederlassungen
  4. Telefonnummer, Fax, E-Mail
  5. Nachnahme, Vornamen vertretungsberechtigter Personen
  6. Handelsregister-Nummer
  7. MwSt-Nummer / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

(Merx, Tandler & Hahn, 2002)

2.3 Aufklärung des Käufers

Der Anbieter hat den Endkunden über die Nutzungs- und Verkaufsbedingungen zu informieren. Zudem muss der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Nur wenn der Kunde sich mit diesen einverstanden erklärt, kann der Kauf abgeschlossen werden. Die Nutzungs- und Verkaufsbedingungen sind mit der Datenschutzerklärung des Anbieters und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Kaufvertrages.

Nutzungsbedingungen digitaler Inhalte

Das heisst, den Kunden aufzuklären, dass mit Zahlung des Kaufpreises für die digitalen Inhalte ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der digitalen Inhalte für den privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch zur Unterhaltung, Kopierung, Speicherung, Übertragung und Brennen, jeweils vorbehaltlich der Nutzungsbedingungen und in Übereinstimmung mit diesen erteilt wird.

Geschäftsabschlüsse, Downloads

Bei dem Bestellprozess und Vertragsschliessung muss der Benutzer die rechtliche Bindung und ihre Folgen klar erkennen können. Ausserdem ist der Endkunde darüber aufzuklären, dass die Bestellungen von digitalem Inhalt bindend sind und er nur bis zum Beginn des Downloads das Recht hat, die Bestellung zu stornieren oder zu widerrufen. Nach Downloadbeginn ist dies nicht mehr möglich. Im weiteren ist zu vermerken, dass digitale Inhalte nicht zurückgegeben werden können und nach der Bestellung unverzüglich eine Aufforderung zum Download und Datensicherung erfolgt. Ebenfalls anzubringen ist, dass der Käufer nach dem Kauf das gesamte Risiko für Verluste der digitalen Inhalte trägt, die er herunterlädt – einschliesslich Verluste auf Grund eines Computer- oder Festplattenausfalls. Der Käufer ist über das anwendbare Recht sowie den Gerichtsstand aufzuklären. Es sind weiterhin Angaben zur Geltung der AGB’s, der Lieferung, den Preisen, Kleinmengenzuschlag, Preis- und Sortimentsänderungen, Umtausch und Falschlieferungen, Garantie, Mängelrügen, Rechnugsstellung und Zahlungsfrist, Datenschutz und anwendbares Gericht sowie Gerichtsstand zu machen (Ex Libris, 2010), (Merx, Tandler & Hahn, 2002), (Glaus, 2004).

2.4 Datenschutz – Bestimmungen aus dem Bundesgesetz

Ein wichtiger Punkt ist der Datenschutz. Aufgrund der Bestimmungen in Art. 3 (Begriffe), 4 (Grundsätze), 5 (Richtigkeit der Daten) und 12 (Persönlichkeitsverletzungen) DSG (Datenschutzgesetz) sollten die Rahmenbedingungen und der Umgang mit den Kundendaten erläutert werden (Glaus, 2004). Im Falle Ex Libris lautet dies beispielsweise:

«Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung bei Bedarf an mit dem Versand und der Rechnungsstellung beauftragte Unternehmen weitergeleitet. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.» (Ex Libris, 2010).

Wer dem Käufer keine Möglichkeit gibt, Werbe E-Mails nicht zu erhalten, handelt gemäss Grundsatz 4.4 der Schweizerischen Lauterkeitskommission ebenfalls unlauter (Glaus, 2004).

2.5 Haftungsausschluss
Im weiteren ist es sehr ratsam, einen Haftungsauschluss anzubringen. Dieser kann z.B. lauten, dass sich Zanana Music-Online jegliche Haftung (einschliesslich Fahrlässigkeit) ausschliesst, die sich aus dem Zugriff bzw. den verunmöglichten Zugriff auf den Online Shop oder einzelner seiner Elemente und aus der Benutzung ergeben können. Auch dass der Zugriff auf den Online Shop und dessen Nutzung werden nicht garantiert wird. Falls der Online Shop Links zu Websites Dritter enthält, sollte bemerkt werden, dass diese Seiten nicht durch die Zanana Music-Online betrieben oder überwacht werden . Weiter sollte zum eigenen Schutz jegliche Verantwortung für den Inhalt und die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen durch die Betreiber von verlinkten Seiten abgelehnt werden (Ex Libris, 2010).

3. Rechtliche Aufklärung des Auftraggebers

3.1 Verantwortlichkeit des Anbieters

Gemäss Urheberrechtsgesetz ist jedes musikalische Werk mit individuellem Charakter automatisch geschützt. Die Songs von Interpreten kann mein Auftraggeber nicht einfach im Internet zum Herunterladen anbieten. An der Musik auf einer CD bestehen Rechte von Autoren, ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern. Diese Rechte erwirbt man nicht, wenn man eine CD kauft. Der Käufer muss auf das Verbot von Kopieren (ausser Privatem) aufmerksam gemacht werden (Art. 19 Abs. 1 lit. A URG). Ebenso wenig, wie man eine CD einfach kopieren und die Vervielfältigungsstücke verbreiten darf, darf man die Musik einer CD ohne Einwilligung in das Internet kopieren und dadurch der Öffentlichkeit anbieten. Das gilt auch schon dann, wenn die Nutzer die Musik nur anhören können; Beispielsweise bei Hintergrundmusik auf der Webseite oder bei Hörproben. Möchte mein Kunde also auf seiner Homepage Musikstücke anbieten, muss er vorgängig die Bewilligungen sämtlicher Berechtigten einholen und eine Entschädigung dafür bezahlen. Die Entschädigung wird nach den Tarifen für mechanische Vervielfältigungsrechte berechnet (PI und PN für Music On Demand beziehungsweise VI und VN für Video On Demand). Somit sind vom Musik-Anbieter die Rechte für digitale Online-Nutzung zu erwerben. Wie beim Kopieren von CDs muss man sich an die SUISA (für die Autorenrechte) und an den Tonträgerhersteller (für seine eigenen Rechte und die der mit ihm vertraglich verbundenen Künstler) wenden, bevor man die Musik im Internet benutzt (IFPI, 2010).

Ich kläre den Auftraggeber darüber auf, dass die SUISA die Urheberrechte der Komponistinnen, Textautoren und Musikverlegerinnen wahrnimmt und für sie treuhänderisch das Inkasso der Urheberrechtsentschädigungen besorgt. Laut Art. 51 Abs. 1 URG ist der Webshop-Betreiber verpflichtet, den Verwertungsgesellschaften Auskunft zu erteilen, welche diese für die Gestaltung und die Anwendung der Tarife sowie die Verteilung des Erlöses benötigen.

3.2 Folgende Nutzungen musikalischer Werke werden im Internet unterschieden

  • musikalische Werke auf einen Server speichern (Upload)
  • musikalische Werke über das Internet zur Verfügung stellen (Wahrnehmbarmachung)
  • musikalische Werke aus dem Internet herunterladen (Download)

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das Urheberrechtsgesetz regelt alle Nutzungen klar. Wer ein musikalisches Werk auf einen Server speichert, tut nichts anderes, als ein musikalisches Werk (elektronisch) zu vervielfältigen (SUISA, 2010).

3.3 Kosten für Musik und Sound-Samples, die ins Internet gestellt werden

Sound-Samples sind kurze Hörproben einzelner Musiktitel (in der Regel Kostenlos), die beispielsweise in einem CD-Katalog, auf der Website der Band oder als Hinweis auf Veranstaltungen, Musikgruppen usw. im Internet veröffentlicht werden.

Anmerkung:

Gemäss Telefonat und E-Mail-Verkehr vom 26.05.2010 mit Herrn Stephan Rüegg der SUISA (Interview 27 Mai 2010), sind die urheberrechtlichen Angelegenheiten für Musik, die online angeboten und vertrieben wird sowie die genauen dazugehörenden Tarife für eine objektive Beurteilung der Berechnungen in diesem Sinne nicht online zugänglich bzw. abrufbar (per dato 26.05.2010). Deshalb hat er mir eine von der SUISA abgesegnete Liste gemailt, welche im Anhang einsehbar ist. Aufgrund dieser Liste der SUISA werden Online-Hörproben pauschal mit CHF 50.-/Quartal (unter 20 Hörproben) bzw. CHF 100.-/Quartal (über 20 Hörproben) abgerechnet. Beim Anbieten der Audio-CD’s  entfällt eine Entschädigung gemäss Tarif PI, da keine Vervielfältigung des Tonträgers stattfindet. Online-Hörproben sind vom Shop Betreiber über die SUISA gemäss Tarif PN GT T zu lizenzieren (SUISA, 2010). Sämtliche Kopien der Tarife sind im Anhang.

Die folgenden Tarife gelten für die Anbieterseite. Sie ändern sich im Bereich Internet-Download aber ständig und sind deshalb nicht für eine spätere objektive Ableitung für ein reales Projekt geeignet. Am besten erkundigt man sich laufend bei der SUISA (Herr Stephan Rüegg, Tel. +41 (0)44 485 66 27) und der IFPI (Herr Högger, Tel. +41 (0)43 343 93 30).

Upload:

Grundsätzlich gilt einmalig CHF 1.25 pro Minute geschützter Musik für jeden eingespeicherten Titel gemäss Ziff. 14.2, Tarif PN. Da in meinem Fall eines Online-Shops tausende Musiktitel angeboten werden, wäre das beinahe unbezahlbar. Laut Herr Rüegg der SUISA (Interview 27 Mai 2010) wird in diesem Fall anders vorgegangen und diese Gebühr gerade mit den 8% des Detailverkaufspreises abgerechnet. Für das Überspielen einzelner Lieder eines bestehenden Tonträgers auf einen Server muss sich mein Kunde entweder direkt an die Plattenfirma bzw. an den Dachverband IFPI Schweiz (bei vielen Tonträgern) wenden. Können die Plattenfirmen nicht ermittelt werden, bietet die SUISA gerne ihren Dienst an.

Anbieten der Titel (Wahrnehmbarmachung):

CHF 12.50 monatlich für bis zu 15 gleichzeitig mögliche Zugriffe, CHF 20.-/Monat für 16 bis 30 und CHF 30.-/Monat für 31 bis 60 gleichzeitig mögliche Zugriffe gemäss Ziff 9.3, Tarif GT T. Die Mindestentschädigung beträgt in allen Fällen pro Bewilligung CHF 30.- für die Urheberrechte an der Musik sowie CHF 30.- für die verwandten Schutzrechte (Rechte der ausübenden KünstlerInnen und die Rechte der Hersteller von Ton- und Tonbildträgern sowie der Sendeunternehmen). In der Praxis werden gemäss Herr Rüegg (Tel. 28.05.2010) jedoch einfach 12x CHF 12.50 zuzgl. MwSt für ein Jahr abgerechnet. Das sind dann CHF 161.25. Hinzu kommen jeweils noch die Kosten der Leistungsschutzrechte der IFPI – sogenannte Verwandte Schutzrechte – von CHF 3.75. Die Mindestvergütung ist auch bei den Leistungsschutzrechten CHF 30.- pro Bewilligung (SUISA, 1996).

Entschädigung Download (abgeleitet von dem Tarif PI)

  • Für Audio On Demand mit und ohne Download 8% des Detailverkaufspreises
  • Mindestentschädigung CHF 0.11 pro Bezug und Werk

Für Bundles (ganze Alben und Dual Delivery (=Verteilung auf Handy und PC))

  • Mit 3-7 Tracks CHF 0.09 pro Bezug und Werk
  • Mit 8-13 Tracks CHF 0.07 pro Bezug und Werk
  • Mit 14-19 Tracks CHF 0.065 pro Bezug und Werk
  • Ab 20 Tracks CHF 0.06 pro Bezug und Werk

Die neusten Preise gemäss Tarif PI, Ziff 52/Ziff 15 sind neu in der Liste der SUISA mit 8% des Detailhandels und mindestens CHF 0.11 angegeben (E-Mail vom 26.05.2010). Laut Aussage von Herr Stephan Rüegg, SUISA (Interview 27 Mai 2010), besteht hinsichtlich einheitlichen Tarifen und Abrechnung noch Klärungspotential. Die Preise und Tarife werden laufend angepasst.

3.4 Vorgehen CD-Bestellung, Hörproben und Bild

Da man im Webshop auch CD’s bestellen kann, ist eine Zusammenarbeit mit PhonoNet AG (www.phononet.ch) sehr sinnvoll. Diese Firma stellt eine Datenbank für Hörproben und dazugehörende Bilder sowie eine Bestellsoftware bereit, mit der man die ausgewählten Alben direkt beim Hersteller kaufen kann.

Für den Verkauf der CD-Alben ist es laut Aussage von Herr Högger IFPI Schweiz (Interview 27.05.2010), , zwingend, sich direkt bei den Mitgliedern des IFPI Schweiz das exklusive Verkaufs- und Kopierrecht für das gewünschte Repertoire einholen muss. Das Kopierrecht ist ein Exklusivrecht der Tonträgerproduzenten und Interpreten, das nicht unter Wahrnehmungszwang steht (eine Bewilligung kann daher entweder verweigert oder nur gegen eine entsprechende Entschädigung erteilt werden, deren Höhe der jeweilige Tonträgerproduzent und Interpret frei festlegen kann). Diese gehören zu den verwandten Schutzrechten und sind sogenannte Leistungsschutzrechte. Herr Högger betont, dass mit dem Kauf des physischen Produktes alle Rechte abgegolten sind. Die Verkaufspreise richten sich nach den Empfehlungen der Produzenten. Diese Preise werden natürlich vom Markt beeinflusst (Angebot und Nachfrage). Dazu kommt die Marge für den Verkäufer. Mein Kunde ist verpflichtet, der SUISA innert 10 Tagen seit dem Upload, ein Verzeichnis der aufgenommenen Werke einzureichen. Er muss die Titel der Tonträger, die Titel der Musikwerke mit Dauer, Produzent und Katalognummer nennen. Was ich meinem Auftraggeber sicherlich auch mitteilen werde, ist, dass das schweizerische Urheberrechtsgesetz das unautorisierte Vervielfältigen mit Busse bis zu Fr. 100’000 und Gefängnis bis zu 3 Jahren sanktioniert.

3.5 Links auf fremde Angebote

Im Webshop meines Mandanten dürfen keine Links auf fremde Musikangebote gesetzt sein. Auch das Setzen von Links auf Musikfiles, die ein anderer illegal im Netz anbietet, ist unzulässig. Denn auch dadurch macht man illegal angebotene Musikfiles öffentlich zugänglich (IFPI, 2010).

3.6 Verantwortlichkeit für die Nutzung musikalischer Werke

Bei der Online-Nutzung ist das Recht, Werke in Datenspeicher einzulesen und mittels Bildschirm wahrnehmbar zu machen sowie das Recht, Werke in Datensysteme einzuspeichern und auf diesem Weg zu verbreiten zu erwerben. Bei der Offline-Nutzung ist der Hersteller und Vertreiber des Multimedia-Produktes für die Regelung der Rechte verantwortlich (SUISA, 2000).

Anbieter

In erster Linie ist der Anbieter verantwortlich, also die natürliche oder juristische Person, die einen geschützten Titel auf einem Internetserver platziert und damit öffentlich zugänglich macht. Als Betreiber der Website ist diese Person auch für den Inhalt verantwortlich und muss alle notwendigen Lizenzen einholen. In zweiter Linie können auch die Service-Provider verantwortlich beziehungsweise haftbar gemacht werden.

Content / Access / Service Provider

Falls die Inhalte nicht auf einem privaten, eigenen Server zur Verfügung gestellt werden, ist der Content Provider für die Inhalte verantwortlich und kann dafür haftbar gemacht werden, da er den geschützten Inhalt auf einem Datensystem zur Verfügung stellt, sowie auch der Internet Service Provider, der den Zugang zu diesen Daten ermöglicht. Es ist deshalb unbedingt nötig, die Geschäftsidee mit ihnen zu besprechen, da sie die erforderlichen Rechte beim Urheber, resp. den einzelnen Verwertungsgesellschaften einholen und die erhobenen Gebühren/Lizenzen bezahlen muss (SUISA, 2000).

4. Sinnvolle Zahlungsvariante

Als Zahlungsvariante lege ich die Zahlung per Kreditkarten (Vorschlag mit Safer Pay), PayPal und mit Rechnung und Einzahlungsschein fest.

4.1 Grund für mein Entscheid:

  • Kreditkartenzahlung: Verbreitete Zahlungsvariante bei Online-Shops. Diese Zahlungsmethode gilt als sicher und unkompliziert. Allerdings können bei Kreditkartenbezahlungen noch Transaktionskosten von 1.5 bis 2 Prozent hinzukommen. Kreditkartenzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen storniert werden. Ich schlage meinem Kunden die Zahlungsmöglichkeit per «Safer Pay», so muss der Kunde die Kreditkarteninformationen nicht auf der Website des Online-Shops eingeben und fährt deshalb evtl. sicherer, weil die Transaktion durch einen in diesem Bereich spezialisierten Anbieter abgewickelt wird. Akzeptiert werden internationale Kreditkarten wie Visa, Mastercard, JCB, American Express und Diners Card, Debitkarten wie Maestro und V PAY, Bezahldienste wie PayPal, PostFinance Card + E-Finance, Bonus Card und myOne der Manor-Gruppe. Saferpay unterhält Kommunikationsverbindungen zu allen wichtigen Banken in Europa sowie direkte Verbindungen in die weltweiten Kreditkartennetzwerke (Six Card Solutions, 2010).
  • PayPal: PayPal-Zahlungen sind eine einfache, kostengünstige und weit verbreitete Lösung ohne Einrichtungs-, Monats- oder Gateway-Gebühren. Mit PayPal erhält der Shopbetreiber die Zahlung schnell und mit geringen Transaktionsgebühren und Kommissionen. Die Zahlungsabwicklung, Betrugsprävention und diverse PayPal-Tools sind in den PayPal Gebühren bereits enthalten. Bei Kreditkartenbezahlungen werden 3.4% + 0.55 CHF belastet. Die Gebühren können hier vom Verkäufer oder Käufer übernommen werden. PayPal akzeptiert zur Zeit Zahlungen in CHF, Euro und USD. Bei Kreditkartenrückbuchungen wird eine Gebühr von CHF 10.- erhoben (PayPal, 2010).
  • Bezahlung per Rechnung: Die Rechnung kann nach Erhalt der Ware bezahlt werden. Gegen Rechnung liefern viele Online-Shops wie beispielsweise der Ex Libris Webshop aus Sicherheitsgründen nur bis zu einem beschränkten kumulierten Warenwert von einigen Hundert Franken mit einer Zahlungsfrist von meistens 10 Tagen. Wir bieten den Service an, empfehlen aber den Einkauf mit Kreditkarte. So können die Kunden ohne Einschränkungen einkaufen.
  • Versand per Nachnahme: Die Ware wird bei Erhalt direkt beim Postboten oder auf der Poststelle beglichen. Bei Nachnahmebestellungen fällt auch immer eine Nachnahmegebühr – in der Regel zu Lasten des Kunden – an. Vorteil: Keine Übermittlung von Kontodaten und Bezahlung erst bei Erhalt der Ware. Nachteil: Bei einer Rücksendung der Ware dauert es eine gewisse Zeit, bis der bereits bezahlte Betrag wieder beim Kunden ist. Zahlungen per Nachnahme sind ausserdem teuer (Aufpreis: ca. 10 bis 20 Franken je Sendung und Shop). Deshalb sehen wir von dieser eher unattraktiven Variante ab.
  • Vorausbezahlung: Nach abgeschlossener Bestellung bekommt der Kunde schriftlich oder elektronisch eine Bestätigung sowie die Zahlungsinformationen. Sobald der Online-Shop die Transaktion bekommen hat, löst er den Versandprozess der Ware aus. Grundsätzlich wird vor Internetbestellungen gegen Vorauszahlung gewarnt; Kommt der Anbieter seinen Verpflichtungen nicht nach, muss der Kunde in der Regel den Rechtsweg beschreiten, um den bereits bezahlten Betrag wieder einzufordern. Wird der Online-Shop im schlimmsten Fall noch insolvent, besteht zudem die Gefahr, dass das Geld verloren ist. Deswegen ist diese Zahlungsvariante für uns auch nicht interessant.

(Comparis, 2010)

Literaturverzeichnis

Comparis. Preisvergleich: Tipps zum Online-Shopping [online]. Available from

http://www.comparis.ch/pricefinder/info/ID_PF_INFO_Shopping_Tipps/glossar.aspx

[Accessed 19 Mai 2010].
Ex Libris. Kontakt & Hilfe: Allgemeines [online]. Available from http://www.exlibris.ch/information/hilfe/?subarea=1 [Accessed 20 Mai 2010].

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Fotografie: Web-Applikation

Mai 5, 2010

Die Schule hatte mich wieder einmal so richtig im Griff. Was daraus entstanden ist, kann auf www.kunstunkunst.ch/Photography.html eingesehen werden. Viel Spass und bis bald, Patric

Aufgeschäumte Seele

März 8, 2010

Dieser Besuch am Sonntag, 21.06.2009 war einfach genial! Er zeichnete sich durch abgründigste Verachtung für selbstverherrlichende „Künstler“ bis zu tiefsten Verbeugungen vor wahren Kunstwerken aus. Ich muss immer wieder lachen, wie es junge Künstler oder Hochschulabsolventen es schaffen, sich 4 Jahre lang der „Selbstkasteiung“ zu unterwerfen, auf Vieles zu verzichten, wenig Geld zu haben und dann in tagelanger Vorbereitung eine Videoinstallation zu präsentieren, die eine mit Tesafilm eingewickelte junge Frau zeigt, welche irgendwelche Probleme mit dem Nervensystem zu haben scheint. Wenn sie wenigstens perfekt ausgeleuchtet und gefilmt wäre und einen anständigen Schnitt mit tollem Effekt hätte oder irgend Etwas was dem Betrachter Regung und Gefühl auslöst. Aber da ist einfach nichts! Nur schlechte Energie und Provokation! Was soll das? Das ist einfach nur schade ums viele Schulgeld, das der Absolvent (oder meist die Eltern) lieber einer Entwicklungsorganisation gegeben hätte als die Welt mit so viel Schwachsinn visuell zu verunreinigen.

Was ist der Ansatz, der Anreiz einer solchen Kunst? Kann mir das einer sagen?

Und dann das Gegenteil: die visuelle Verführung aus Leinwand, Kunstdruck, gekonnten Farbauftragungen und feinsten Collagen aus edlen Stoffen. Aufopfernde Wochen, Monate oder Jahre für nur eine Sache, ein Traum, eine Vorstellung, das Ausleben und verkörperlichen eines Gefühls. Ein Dastehen und Betrachten voller Begeisterung am Werk. Die Zeit steht still, man geht ins Werk. Ist in ihm, spürt nicht mehr den Schmerz der plattgelaufenen Füsse und der müden Beine.

Geistlos kunstvoll?

März 8, 2010

Es gibt viele Arten von Menschen; Im Grunde genommen haben aber alle eine wichtige Eigenschaft: Alle streben nach Liebe, Geborgenheit und Verführung. Ja, die Menschen wollen verführt werden! Manchmal lieber unterschwellig aber alle brauchen es. Und alle schauen wir zu Alpha-Charakteren auf. Begeistern, (ver)führen ist gefragt. Ein jahrelang als unnützer Spinner gescholtener Künstler bekommt Charisma, Zustimmung und Bewunderung, sobald er auf der (Welt)Bühne ist, die Presse über ihn schreibt. Weil andere Menschen ihn mögen, ja sein Stil hat etwas Verrücktes, etwas Abgefahrenes, mein Gott er ist gut. Aber wie kann ein Mensch nur zu so einem Status kommen? Schaut Euch mal auf http://www.re-voir.com/html/fluxus.htm die Fluxusfilme an. Oder hier http://www.youtube.com/watch?v=YtaDDIMnvX4&feature=related Jonathan Meese… Echt, sagt mir was ein Mensch eingenommen haben muss, um so etwas umzusetzen und es für sehenswert findet, dass er es präsentiert! Was ist da dran Kunstvoll, sehenswert, ein Beitrag an die Gesellschaft? Es ist doch eine Frechheit, wenn ein Künstler mit einflussreichen Kollegen mit einer Provokationskunst für die er vielleicht einen Tag gebraucht hat erfolgreich in der Presse erscheint und ein anderer Künstler, monatelang in Pinselstrichperfektionierungen, grafischen Ergüssen und Einflechtungen des Ichs engagiert weniger Ruhm einheimst! Für mich hat Kunst eben immer auch mit Leiden, Entbehrungen und inneren Zerfleischungen zu tun. Wenn aus jemandem mit gutem Umgang, verkäuferisch-taktischem Mundwerk und viel Egozentrik und Einfluss aus diesen Eigenschaften ein bekannter Künstler wird, habe ich manchmal so meine Zweifel. Es gibt wirklich sehr viele Künstler, die Schrott produzieren!

Ich weiss nicht… Fluxus, Performance und dergleichen sind doch echter Schwachsinn und bestehen nur aus Provokation, Hirnkastration und innerer Unzufriedenheit – Menschen die das veranstalten gehören doch einfach in Verwahrung, wer weiss was die sonst noch machen ;)

Buchrezension – „Kribbeln im Kopf“

März 7, 2010

In diesem Blogeintrag möchte ich das Buch „Kribbeln im Kopf – Kreativitätstechniken & Brain-Tools für Werbung und Design vorstellen. Wer auch schon in der Lage war, ein Kreativ-Konzept und visuelle Strategien für einen Kunden auszudenken, wird dieses Buch lieben. Auf witzige Art und Weise deckt es Techniken auf, wie man im Plenum durch verschiedene Methoden an neue Ideen- und Lösungsansätze kommt. Das Buch ist von vielen positiven Rezensionen verwöhnt worden. Freche Ideen wollen entdeckt und geweckt werden. Von Guerilla-Marketing zu eleganten und sehr kontrastreichen Ansätzen wird man hier immer wieder von neuem inspiriert und so wird das Buch zum treuen Begleiter, den man stehts griffbereit haben möchte.

Es wird das „Training des Idea-Engeneerings“ beschrieben; das regelmässige Trainieren des Ideensammelns in der Gruppe. Viele haben bei Sitzungen Hemmschwellen und Blockaden, die es zu überwinden gilt. Die bekannte Angst, ein Gedanke sei unangebracht und deswegen nicht mitzuteilen lähmt den Ideenprozess erheblich. Sich von diesen negativen Gedanken zu trennen und laut drauflos zu denken, um so der Idee Platz zu schaffen, wird in diesem Buch proklamiert. Sich gegenseitig mit Gedanken „zu befruchten“, mit Kreativität anzustecken, Spiele zu machen, locker zu werden und Ängste zu begraben sei eines der wichtigsten Vorgänge beim Briefing und der Ideenfindung beschreibt der Autor.

Das Buch richtet sich an Teams in Werbeagenturen und Kommunikationsprofis. Im Mittelpunkt stehen Methoden zu Leit- und Kampagnenideen. Es will dabei keine Ratschläge zur Gestaltung kreativer Layouts geben und keinen Diskurs über gute und schlechte Werbung führen. Es ist mit zahlreich vorgestellten Kampagnen, Tipps, Fragestellungen und etlichen Checklisten ein unverzichtbarer Ratgeber, wie man zu einer Idee kommen oder essentielle Ansätze für ein Marketing-Pitch finden kann.

Die vorgestellten bebilderten Kampagnen sind in diverse Klassifizierungen eingeteilt, wie eine Botschaft transportiert werden kann. Man findet unter anderen z.B. „Ohne Worte“, „Gegenüberstellungen und Vergleiche“, „Wiederholung und Aufzählung“, „Übertreibung“, „Paradoxien“, „Provokation und Schock“, „Perspektivwechsel“, „Persiflage“, „Symbole und Zeichen“, „Absurd, surreal und bizarr“ und viele Weitere.

Das Buch liest sich leicht und flüssig und führt in die Leichtigkeit des „Sich-Freidenkens“ ein. Es regt an, sich von sturen und eingekerbten Denkmustern zu befreien und macht Lust auf kreative Auseinandersetzung in der Gruppe. Sehr empfehlenswert!

Pricken, Mario (2001). Kribbeln im Kopf – Kreativitätstechniken & Brain-Tools für Werbung und Design, Mainz: Verlag Hermann Schmid

ISBN 3-87439-647-9

Ca. € 65.-

Garage Band für Low-Budget Stimmaufnahmen in multimedialen Erzeugnissen

März 7, 2010

Für Multimedia-Produzenten bietet sich die Soundsoftware „Garage Band“ optimal für einfache Produktionen von musikalischer Untermalung, Podcasts und einfacheren Aufnahmen an. Ich benütze das Tool für meine Hintergrund-Sounds und Stimmenaufnahmen für Inhalte auf Websites. Beispielsweise wenn eine Immobilie in einem Kurzfilm, für den nicht viel Budget zur Verfügung steht, vermarktet werden soll. Zum Film entsteht eine einfache Musikuntermalung mit gesprochenem Text.

Hier kommt bei mir nun Garage Band zum Einsatz. Viele haben den Programmnamen schon einmal gehört und haben vielleicht auch schon ein wenig damit experimentiert, doch was man wirklich alles aus dem Programm herausholen kann, ist erstaunlich und aus meiner Erfahrung den Wenigsten bekannt. Ich arbeite für die Stimmaufnahmen mit einem AT2020 USB Kondensatormikrofon mit Nieren-Richtcharakteristik, welches man unkompliziert einfach am USB-Anschluss des Computers anbringen kann und so gerade mit Strom versorgt wird. Das Mic kann man für ca. CHF 250.- beziehen und bietet Übertragung und Verständlichkeit in Studioqualität. Es eignet sich ideal für die Aufzeichnung in Heimstudios und im Außeneinsatz, für Podcastings und Voiceover. Für eine reine, „trockene“ Aufnahme verwendet man im professionellen Einsatz natürlich eine Studioumgebung mit Aufnahmekammer, die Hintergrundgeräusche maximal reduziert. Für den Low-Budget-Einsatz reicht jedoch auch ein schallschluckendes Material, welches man um die Aufnahmeumgebung platziert.

Wenn man nun einmal eine Aufnahme getätigt hat, hat man mit diversen Effekten die Möglichkeit, sehr viel aus der Stimme/Aufnahme herauszuholen. Unter „Bearbeiten“ im rechten Bereich (nachdem man den blauen „Info“-Knopf gedrückt hat) hat man die Möglichkeit, Effekte (Filter, Kompressoren, Equalizer, Stimmveränderungen, etc.) anzubringen, die man mit Presets (voreingestellten Werten) oder manuell einstellen kann. Mit „Noise Gate“ kann man störende Hintergrundgeräusche hinausfiltern. Je weiter man mit dem Schieberegler nach rechts zu 100% geht, desto mehr wird die Aufnahme beschnitten. Mit der „Bass-Reduzierung“ erreicht man eine leichte Reduzierung im unteren Frequenzbereich. Zusammen mit der Anhebung der HighMid und Treble – also der mittleren und hohen Bereichen – und einem weiteren „Reduce-S“ Filter, um die starken „S“ in der Stimme zu reduzieren, erreicht man eine klare, präsente Stimm-Wiedergabe.

Mit Garage Band lassen sich kleinere Arrangements intuitiv erstellen und bequem in einzelnen Spuren anpassen. Der Vorteil ist hier, dass auf den einzelnen Spuren als auch auf der Master-Spur Manipulationen vorgenommen werden können. Bei einer Aufnahme können mehrere Takes (Aufnahmen) überschaubar verwaltet, beschnitten und angepasst oder anderswo wiederverwendet werden. Die Programm ist logisch aufgebaut und nach einer intensiven Auseinandersetzung in 2 bis 3 Tagen sehr gut bedienbar. Ein großer Vorteil ist auch, dass externe Audioquellen einfach in die Spuren gezogen werden und in Tonhöhe, Stimmung und Takt angepasst werden können.

Ich kann das Programm für Multimedia-Produzenten ohne Audioausbildung für einfachere Audioproduktionen sehr empfehlen. Es stehen in verschiedenen Genre-Paketen jeweils unzählig vorgefertigte Audioteile zur Verfügung mit denen in einfacher Drag-and-Drop Manier tolle Musik zusammengestellt und frei verwendet werden kann. Zudem ist der Spassfaktor riesig!

Website-Review – www.2advanced.com

März 7, 2010

Eric Jordan hat etwa im Jahr 2000 die Firma 2ADVANCED STUDIOS ins Leben gerufen. Eric ist ein überaus kreativer Mensch, leitet den Executive-Bereich und stammt selber aus dem Motion Graphics-, 3D- und Audiobereich. Nebenbei widmet er sich seinem größten Hobby als DJ in ganz Kalifornien und veröffentlicht monatlich einen Remix zum Gratis-Download auf www.neverrain.com.

Die Liebe zum perfekten Zusammenspiel aus Form-, Animations-, Bild- und Farbensprache ist im Aufbauprozess der einzelnen Inhaltsseiten der Website www.2advanced.com sehr gut sichtbar. Ein typisches Merkmal Eric Jordans verspieltem Esprit. Die Seiten sind modular in einem Raster aufgebaut. Die Schrift ist auch bei kleinen Schriftgraden sehr gut lesbar, da dazu eine ungeglättete Flashschrift verwendet wurde. Auch in den größeren Schriftgraden wurde punkto Lesbarkeit mit der DIN eine gute Wahl getroffen.

Pro Menupunkt wechselt jeweils das Themenbild und die Farbe. Die Themenbilder sind allesamt eine Mischung aus Fotografie und künstlich generiertem 3D-Material in einzigartigen Kompositionen. Sie entstehen jeweils aus einem Strich und lassen die Menus im ganzen sichtbaren Bereich der Seite erscheinen. Über dem oberen Navigationsbereich, der rund die Hälfte der Website beansprucht und über den großen Themenbildern liegt, lässt sich das Hauptmenu ausklappen, welches die 5 Submenus preisgibt. Wenn man diesen Bereich übersieht, verpasst man leider einen großen Teil der Website, was sehr schade ist und ich als sehr schlecht gelöst ansehe. In diesem Bereich lässt sich nämlich etwas über die Firma erfahren, das Portfolio und ihren Service durchsehen, Fallstudien einsehen und unzählige Berichte über die Firma durchlesen. Beim Klick auf solch einen Unterpunkt empfängt einen vor der atmosphärischen Zukunftslandschaft der entsprechende Inhalt mit einer liebevoll aber nicht aufdringlich gestalteten Animation dem Thema entsprechender Elemente: Bei der Eislandschaft wachsen Eiszapfen aus dem Rahmen, bei der pflanzenüberwachsenen Pyramidenumgebung sind es Pflanzenranken, die ausbrechen. Ein wirklich schönes Detail.

Beim Anklicken weiterer Untermenus welche weiteren Inhalt in einem neuen Fenster erscheinen lassen fällt auf, dass der Hintergrund abgedunkelt und unscharf wird. Ein weiteres sehr sinnvoll eingesetztes Feature.

Im allgemeinen ist es eine sorgfältig in Flash gestaltete, modern anmutende Website, die mit viel Farbe und visuellen Botschaften überzeugt. Sie ist relativ zügig geladen und durch die einzelnen Ladeeinheiten der Module, kommt man ziemlich flott zu ersten Informationen. Negativ finde ich den Einstieg, wo man nur erahnen kann, was einen erwartet, da hier der erste Inhalt in den Flash Player geladen wird. Und bei langsameren Verbindungen dauert das lange.

Eric Jordan verleiht seinen Projekten deutlich seine Handschrift aus liebevoll durchdachten Besonderheiten aus dem Animations- und 3D-Bereich. Ein Besuch auf seiner Website www.2advanced.com lohnt sich – er ist immer wieder sehr inspirierend!


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